Das Grundstück umfasst eine Größe von ca. 2.969 m².
Die Zulässigkeit der Bebauung richtet sich nach dem zugehörigen Bebauungsplan und dem § 8 BauNVO.
Das Grundstück umfasst eine Größe von ca. 2.969 m².
Die Zulässigkeit der Bebauung richtet sich nach dem zugehörigen Bebauungsplan und dem § 8 BauNVO.
- Gem. Auskunft der Gemeinde Baiersbronn sind weder Altlasten noch Baulasten vorhanden.
- Erschließung: Der Wasserversorgungsbeitrag und der Abwasserbeitrag ist für die komplette Grundstücksfläche und 2 Vollgeschosse erledigt. Ein Erschließungsbeitrag ist in diesem Bereich Murgtalstraße ebenso bereits erledigt. Der Beitrag zum Hauswasseranschluss sowie ein Elektroanschluss auf dem Grundstück (lediglich Vorabanschluss in Vorleistung der Netze BW ist vorhanden) ist noch nicht erledigt. Ein Gasnetz ist nicht vorhanden.

Das unbebaute Grundstück liegt in optimaler Lage im Gewerbegebiet von Klosterreichenbach. Der Standort ist an der Hauptdurchfahrt von Klosterreichenbach lokalisiert und bietet somit zusätzlichen Publikumsverkehr sowie eine ideale Anfahrt. Des Weiteren befindet sich die Lage in unmittelbarer Umgebung eines Discounters, welches eine zusätzliche Frequentierung bietet. Eine Apotheke, Cafe und Restaurant, eine Bankfiliale sowie Einzelhandelsgeschäfte sind ebenfalls vorhanden. Aufgrund der vorhandenen Topografie in der Gemeinde Baiersbronn ist diese große, zusammenhängende sowie ebene Fläche eine echte Rarität.
Eine gute Verkehrsanbindungen ist durch die Bahnhaltestelle gegeben.
INFORMATIONEN ZUR INDIVIDUELLEN BEWERTUNG IHRES OBJEKTS